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   OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 MN 547/20   

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https://dejure.org/2020,40558
OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 MN 547/20 (https://dejure.org/2020,40558)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.12.2020 - 13 MN 547/20 (https://dejure.org/2020,40558)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 13 MN 547/20 (https://dejure.org/2020,40558)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (33)

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 411/20

    Corona; Gastronomie; Normenkontrolleilantrag; Schließung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 MN 547/20
    - v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 - (zur Schließung von Gastronomiebetrieben nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung),.

    Angesichts dieser Situation ist das vom Verordnungsgeber verfolgte legitime Ziel (vgl. hierzu etwa den Senatsbeschl. v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 -, juris Rn. 43: "Der Verordnungsgeber verfolgt mit der Verordnungsregelung das legitime Ziel, die Bevölkerung vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen, die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungebremsten Anstiegs von Ansteckungen und Krankheitsfällen zu vermeiden. Zur Vorbeugung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage sollen die Kontakte in der Bevölkerung drastisch reduziert werden, um das Infektionsgeschehen insgesamt zu verlangsamen und die Zahl der Neuinfektionen wieder in durch den öffentlichen Gesundheitsdienst nachverfolgbare Größenordnungen zu senken.", und die Angaben in der Begründung der Niedersächsischen Corona-Verordnung, Nds. GVBl. 2020, 411 ff. und 421 f.) noch nicht erreicht, und die angeordneten Betriebsverbote und -beschränkungen sind weiterhin als notwendige und auch als angemessene Infektionsschutzmaßnahmen anzusehen.

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 MN 547/20
    Die Möglichkeit, eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme zu ergreifen und so die Verbreitung der Infektionskrankheit zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung, einem auch mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG überragend wichtigen Gemeinwohlbelang (vgl. BVerfG, Urt. v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. -, BVerfGE 121, 317, 350 - juris Rn. 119 m.w.N.), effektiver zu verhindern, bliebe hingegen zumindest zeitweise bis zu einer Reaktion des Verordnungsgebers (irreversibel) ungenutzt.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 MN 547/20
    Daran fehlt es, wenn die beiden Sachverhalte von zwei verschiedenen Trägern öffentlicher Gewalt gestaltet werden; der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1, 73 - juris Rn. 151 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21

    Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern - Coronaverordnung;

    Dass der Bundesgesetzgeber diese Normen mit den §§ 28a ff. IfSG ergänzt und weiter konkretisiert hat, ändert bei im Normenkontrolleilverfahren gebotener summarischer Prüfung hieran nichts (OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 468/20, juris Rn. 25; NdsOVG, Beschl. v. 09.12.2020 - 13 MN 547/20, juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21

    Schließung Friseurbetriebe, Erbringung Friseurdienste (Vierundzwanzigste

    Dass der Bundesgesetzgeber diese Norm mit Schaffung des § 28a IfSG durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397 ) lediglich ergänzt und weiter konkretisiert hat, ändert bei im Normenkontrolleilverfahren gebotener summarischer Prüfung hieran nichts (vgl. auch: NdsOVG, Beschl. v. 09.12.2020 - 13 MN 547/20, juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der 800 qm-Regelung in der

    Dass der Bundesgesetzgeber diese Normen mit Schaffung des § 28a IfSG ("Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)") durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397 ) mit Wirkung vom 19. November 2020 lediglich ergänzt und weiter konkretisiert hat, ändert bei im Normenkontrolleilverfahren gebotener summarischer Prüfung hieran nichts (vgl. auch: NdsOVG, Beschl. v. 09.12.2020 - 13 MN 547/20, juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 07.01.2021 - 1 B 470/20

    Corona-Pandemie-Lage - Schließung von Gastronomiebetrieben notwendig und

    Dass der Bundesgesetzgeber diese Norm mit Schaffung des § 28a IfSG durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397 ) lediglich ergänzt und weiter konkretisiert hat, ändert bei im Normenkontrolleilverfahren gebotener summarischer Prüfung hieran nichts (vgl. auch: NdsOVG, Beschl. v. 09.12.2020 - 13 MN 547/20, juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20

    "Feuerwerksverbot", Verkauf und Abgabe von Feuerwerkskörpern (Dreiundzwanzigste

    Dass der Bundesgesetzgeber diese Normen mit Schaffung des § 28a IfSG durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) lediglich ergänzt und weiter konkretisiert hat, ändert bei im Normenkontrolleilverfahren gebotener summarischer Prüfung hieran nichts (vgl. auch: NdsOVG, Beschl. v. 09.12.2020 - 13 MN 547/20, juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 468/20

    "Feuerwerksverbot", Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie

    Dass der Bundesgesetzgeber diese Normen mit Schaffung des § 28a IfSG durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) lediglich ergänzt und weiter konkretisiert hat, ändert bei im Normenkontrolleilverfahren gebotener summarischer Prüfung hieran nichts (vgl. auch: NdsOVG, Beschl. v. 09.12.2020 - 13 MN 547/20, juris Rn. 18).
  • OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 474/20

    "Feuerwerksverbot" (Dreiundzwanzigste CoronaVO) Parallelentscheidung zum Beschl.

    Dass der Bundesgesetzgeber diese Normen mit Schaffung des § 28a IfSG durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) lediglich ergänzt und weiter konkretisiert hat, ändert bei im Normenkontrolleilverfahren gebotener summarischer Prüfung hieran nichts (vgl. auch: NdsOVG, Beschl. v. 09.12.2020 - 13 MN 547/20, juris Rn. 18).
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